Praxis am Lippepark
hausärztliche Kompetenz seit 1947

Hr. Dr. med. H. Martin Sobottka   Fr. Simone Thal   Fr. Duygu Yalcin
Fachärzte für Allgemein- & Innere Medizin

Patientenverfügung

Patienten*innenverfügung – Vorsorgevollmacht

Das Thema der Patienten*innenverfügung und Vorsorgevollmacht beschäftigt immer mehr Menschen und der Informationsbedarf ist sehr groß. Hier finden Sie einige erste Informationen und Gedankenanregungen zu diesem umfangreichen Thema. Wenn Sie diesbezüglich ein persönliches ärztliches Gespräch wünschen, bitten wir Sie hierzu einen Termin zu vereinbaren.

Was ist eine Patienten*innenverfügung?
Eine Patienten*innenverfügung ist eine von Ihnen individuell zu gestaltende schriftliche Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind Ihren Willen zu äußern.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person, im Falle einer Notfallsituation eine definierte Menge an Entscheidungen für Sie zu treffen. Mit einer solchen Vollmacht wird die Person also Ihr Bevollmächtigter im Willen. Deshalb sollte eine derartige Vollmacht nur nach ausgiebiger Bedenkzeit mit größter Sorgfalt ausgesprochen bzw. schriftlich fixiert werden.

Was können wir für Sie tun?
Da es sich bei den zu verfassenden Bestimmungen um sehr weitreichende und individuelle Regelungen handelt, die in keiner Weise voreilig abgefasst werden sollten, bieten wir Ihnen eine ausführliche Besprechung und Beratung an. Hier können Sie in Ruhe alle medizinischen und sonstigen Fragen an uns stellen. Ist dann der Prozess der Entscheidungsfindung abgeschlossen, verfassen wir für Sie und mit Ihnen eine individuelle Verfügung, händigen Ihnen ein Exemplar aus und bieten Ihnen an, ein weiteres Exemplar auch gerne für Sie in sichere Verwahrung zu nehmen.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.
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